Thema | Behörde | Aktenzeichen | Datum | Tenor |
Auslegung der Umwelthaftungsrichtlinie | EuGH | EuGH Rs C-529/15 | | - zeitlichen Anwend ungsbereich - Begriff des Umweltschadens - Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie - das Recht auf Durchführung eines Prüfungsverfahrens im Zusammenhang mit Klage eines Fischereiberechtigten gegen Auswirkungen des Betriebes einer oberhalb gelegenen Wasskraftanlage
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Wasserkraftanlage zur Stromerzeugung ist nicht durch "Altes Wasserrecht" zum Betrieb einer "Sägemühle" gedeckt. Anordnungen für Mindestwasser, Fischaufgstiegs- und Abstiegsanlagen sind rechtens | VGH Baden-Württemberg Urteil vom 15.12.2015, 3 S 2158/14 | 3 S 2158/14 | 15.12.2015 | 1. Die Festlegung einer Mindestwasserführung ist ein erforderlicher Ausgleich im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr.2 Buchst. d) WHG für die in einem Fließgewässer zu erwartenden nachteiligen Wirkungen, die mit einer auf das Betreiben eines Ausleitungskraftwerks gerichteten Gewässerbenutzung in Form des Aufstauens und Ableitens von Wasser einhergehen. 2. Die Mindestwasserführung ist im jeweiligen Einzelfall mit Blick auf die allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze nach § 6 Abs. 1 WHG und im Hinblick auf die Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 ff. WHG sowie gegebenenfalls unter Einbeziehung der in einem Bewirtschaftungsplan festgelegten Ziele und beschriebenen Maßnahmen für das jeweilige Fließgewässer nach den Gegebenheiten vor Ort, insbesondere nach der hydrologischen Situation und den ökologischen Erfordernissen zu ermitteln. 3. Zur Bestimmung der Mindestwasserführung ist eine Rechtsverordnung nach § 35a Abs. 2 WG 2005 oder § 23 Abs. 1 WG nicht zwingend erforderlich. 4. Der "Wasserkrafterlass" vom 30.12.2006 und der Leitfaden "Mindestabflüsse in Ausleitungsstrecken" können im Rahmen einer fachbehördlichen Gesamtbeurteilung als administrative Regelwerke zur Bestimmung der Mindestwasserführung herangezogen werden. 5. § 35 WHG verdrängt nicht die Bestimmungen über die Mindestwasserführung nach § 33 WHG und über die Durchgängigkeit nach § 34 WHG, sondern ergänzt diese im Rahmen der Zulassung von Wasserkraftanlagen um besondere Anforderungen zum Schutz der Fischpopulation. 6. Die Umnutzung der Wasserkraftanlage, deren Zweck nach dem für die Anlage erteilten alten Recht i.S. des § 20 Abs. 1 WHG in dem Betrieb eines Sägewerks bestand, in einen Gewerbebetrieb, dessen alleiniger Zweck die ganzjährige Erzeugung elektrischer Energie für eine Einspeisung in das öffentliche Netz gegen Vergütung nach dem EEG ist, fällt nicht unter die Privilegierung des § 35b Abs. 2 WG a. F. bzw. § 24 Abs. 2 WG, sondern bedarf im Hinblick auf die Gewässerbenutzung und ihrer Auswirkungen auf wasserwirtschaftliche Belange einer neuen Erlaubnis oder Bewilligung nach § 8 Abs. 1 WHG. |
Nachträgliche Anordnung zum Fischschutz bei Wasserkraftschnecke | Verwaltungsgericht Arnsberg | | Pressemitteilung 2016/12/12 | Fischereiverband NRW setzt Auflagen gegen bereits gebaute und genehmigte Wasserkraftanlage an der Ruhr gerichtlich durch. |
Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL): Auslegung des Verschlechterungsverbotes | EuGH | C-461/13 | 1.7.015 | - ein konkretes Vorhaben ist zu versagen, wenn es eine Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers verursachen kann oder wenn es die Erreichung eines guten Zustands eines Oberflächengewässers bzw. eines guten ökologischen Potenzials und eines guten chemischen Zustands eines Oberflächengewässers zu dem nach der Richtlinie maßgeblichen Zeitpunkt gefährdet. - eine Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers gem. Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Richtlinie 2000/60 liegt vor, sobald sich der Zustand mindestens einer Qualitätskomponente im Sinne des Anhangs V der Richtlinie um eine Klasse verschlechtert... |
Beschränkung des Sportfischens in einem Naturschutzgebiet; Gleichbehandlung Sportfischerei und Jagdausübung | OVG Lüneburg | 8 KN 43/02 | 8.7.2004 | 1. Gemäß § 24 Abs. 2 NNatSchG kann in einem Naturschutzgebiet, das vorrangig dem Schutz der Lebensstätten von Vögeln dient, grundsätzlich die fischereiliche Nutzung verboten werden. 2. Nach Art. 3 Abs. 1 GG darf aber ein solches Verbot der fischereilichen Nutzung ohne hinreichenden Grund nicht weiter gehen als Beschränkungen der Jagd gemäß § 9 Abs. 4 NJagdG in demselben Naturschutzgebiet. |
Wasserrechtliche Anordnung im Zusammenhang mit der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Wassertriebwerks | VG Karlsruhe | 4 K 3423/11 | 2.7.2014 | Altes Wasserrecht kann für Mindestwasserfestlegung im Sinne WRRL-Ziele beschänkt werden... Altes Wasserrecht bietet keine Sicherheit, dass eine Wasserkraftanlage ohne Rücksicht auf Gewässerökologie und Fischökologie betreiben werden kann... |
Tötung eines Fischbestandes; Tierseuchenentschädigung | OVG Lüneburg 10. Senat | 10 LC 59/11 | 18.12.2012 | OVG bestätigt, dass keine Entschädigung für die Tötung eines KHV-I-postiven Fischbestands erfolgt, wenn die Tötung nicht amtlich angeordnet wird. |
Fischer dürfen trotz Ottern weiter Reusen einsetzen | OVG Lüneburg | Az.: 4 LC 39/13 | 2.3.2015 | Die Fischer am Steinhuder Meer dürfen trotz der möglichen Gefahren für die Fischotter weiter Reusen einsetzen. Das Ergebnis einer entsprechenden Umweltverträglichkeitsprüfung müsse nicht abgewartet werden. weiterer link |
Aussetzen eines Verfahrens bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der EU, Wasserkraft und Fischwechselanlage | OVG Rheinland-Pfalz | 1 A 11254/13.OVG; 1K1158/12.KO | 15.10.2014 | Behörde hat möglicherweise Zulassung einer Wasserkraftanlage und Fischwechselanlagen nicht korrekt geprüft (Bezug WRRL usw.) |
Widerruf eines alten Wasserrechtes | Hessischer OVG | 2 A 2015/13.Z | 16. 5.2014 | 1. Entzug Wasserrecht wenn 3 Jahre ungenutzt, 2. hierfür ist kein konkretes öffentliches Interesse erforderlich 3. Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs: maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ergehens der Widerrufsentscheidung |
Rücknahme einer wasserrechtlichen Bewilligung; "altes"Wasserrecht im Gebiet der ehemaligen DDR | Sächsisches Oberverwaltungsgericht 4. Senat | 4 A 648/13 | 05.06.2014 | Leitsatz 1. § 17 WHG a. F. bezweckt nicht, anderen Personen, die nicht Inhaber von alten Wasserrechten sind, aber alte Wasserrechte erwerben möchten, den Bestand alter Wasserrechte für einen späteren Erwerb zu sichern.(Rn.10) 2. Vergleiche zum Fristbeginn nach § 17 WHG in der Fassung vom 19. August 2002 in dem Gebiet der ehemaligen DDR OVG Bautzen, Urt. v. 27. März 2007 - 4 B 707/05 -, SächsVBl. 2007, 184.(Rn.8) |
Trophäenfischen im Angelteich verstößt gegen den Tierschutz | VG Münster | 1 L 615/14 | 2.2.2015 | VG bestätigt, dass das sogenannte Trophäenfischen gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstößt. |
WKA-Projektes NL (Borgharen an der Maas), Urteil in Berufungsverfahren | Niederländischer Staatsrat | 201109027/1/A4 | 8.2.2012 | Berufung für zulässig erklärt |
Keine Privilegierung des Schilfschneidens nach § 44 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG | OVG Lüneburg | 4 LA 24/10 | 30. 3. 2011 | Das einmal im Jahr erfolgende Schneiden von Schilf ist keine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung im Sinne des § 44 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG |
WKA-Nutzung, EEG, Naturschutz | Bayerischer Verwaltungsgerichtshof | 8 ZB 06.879 | 26.2.2007 | Klage auf Zulassung der Errichtung und des Betriebs einer Wasserkraftanlage in einem ausgewiesenen Naturschutzgebiet abgewiesen |
Rechtsprechung zu Wasserkraftwerk in der Weser | VG der Freien Hansestadt Bremen | 5 K 565/07 | 30.11.2007 | Klage abgewiesen |
Ermessens fehlerhafte Altrechtzuerkennung wird für rechtswidrig erklärt | VG Chemnitz | 2 K 1333/97 | 13.6.2002 | Die ermessensfehlerhafte Zuerkennung eines Altrechtes seitens der Unteren Wasserbehörde wird seitens des VG für rechtswidrig erklärt |
Abweisung einer Ausnahmegenehmigung nach FischRecht zu Lasten einer WKA | VG Chemnitz | 3 K 1508/05 | 7.07.2006 | Die ursprünglich dem Betreiber der WKA erteilte Ausnahmegenehmigung zum Ausbau der WKA wird als rechtswidrig festgestellt. |
Wasserrecht- Einschränkung eines anerkannten Altrechts | BVerwG. 22. Senat, München | 22 B 95.2188 | 28.06.2005 | Zu den Voraussetzungen der Einschränkung eines anerkannten wasserrechtlichen Altrechts |
Altes Wasserrecht Überleitungsregelung Erlöschen Vertrauensschutz | BVerwG 7. Senat, München | 7 C 16/04 | 14.04.2005 | Das ersatzlose Erlöschen eines nach § 86 PrWG sichergestellten alten Wasserrechts ist nicht mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar, falls der Weiterbestand des Rechts davon abhängig gemacht wird, dass es zu Zeiten der DDR nach einer Überprüfung in einem geordneten Verfahren durch eine ausdrückliche Entscheidung aufrechterhalten worden ist, obwohl es ein solches Verfahren nach der seinerzeitigen Verwaltungspraxis nicht gab. |
Parallelentscheidung zu 7 C 16/04 | BVerwG 7. Senat, München | 7 C 8/04 | 14.04.2005 | wie vor |
Durchgängigkeit/Wasserrecht | VWG München | 22 B 03.3228 | 7.10.2004 | Wiederherstellung der Durchgängigkeit eines aufgestauten Fließgewässers zur Erhaltung der Fischfauna durch Nebenbestimmungen trotz bestehenden Altrechts und Rentabilitätsbedenken des Gewässerbenutzers |
Angelteich/Tierschutz | OLG Celle | 1 Ss 297/92 | 12.1.1993 | Das Angeln von Fischen, die in Angelteichen in angemästetem Zustand kurz zuvor eigens zu diesem Zweck ausgesetzt wurden, begründet eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige Tierquälerei i.S. des § 17 Nr. 2 b TierSchG. |
Setzkescher | OLG Düsseldorf | 5 Ss 171/92 59/92 I | 20.4.1993 | Durch die – nicht nur kurzfristige – Lebendhälterung geangelter Fische in Setzkeschern werden diesen Fischen länger anhaltende erhebliche Leiden i.S. des Straftatbestandes des § 17 Nr. 2 b TierSchG zugefügt. |
Wasserkraft | OVG Koblenz | 1 A 10 532/00 | 16.11.2000 | Leitsätze: In einem Planfeststellungsverfahren ... bilden die Verbotstatbestände gem. § 24 Abs.2 S.1 Nr.10 LPflG [RP] sog. zwingende Versagungsgründe Wenn in einem naturnahen unverbauten Bach- oder Flußabschnitt ein neues Wasserkraftwerk zur Stromerzeugung errichtet werden soll, kann die Planfeststellungsbehörde grundsätzlich von dem Verbot des § 24 Abs.2 S.1 Nr.10 LPflG [RP] Befreiung gem. § 38 Abs.1 Nr.2 LPflG erteilen. Eine solche Befreiung setzt voraus, dass die für das Vorhaben sprechenden Gründe des Wohls der Allgemeinheit die geschützten Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der konkreten Wertung überwiegen (hier wurde in der Abwägung dem Biotopschutz Vorrang eingeräumt und der Antrag auf Wasserkraftnutzung abgelehnt.) |
Selbständiges Fischereirecht | OVG Lüneburg | 14 OVG A 88/83 – (rkr.) | 4.12.1986 | Die an einem Gewässer bestehenden selbständigen Fischereirechte gehen bei künstlichen Ableitungen auf den neuen Wasserlauf über Ob eine künstliche Ableitung oder ein Ausbau eines bestehenden Gewässers vorliegt, ist nach den Umständen des einzelfalles zu beurteilen. |
“Angelzirkus” | OVG Bremen | 1 BA 5/95 (VG 2 A 113/93) | 21.3.1997 | ...rechtswidrig ist das Angeln im Abangelbetrieb, wenn es sich nach Zweck, Mitteleinsatz und Zweck-Mittel-Relation als “unvernünftig” im Sinne genannter Bestimmungen des Tierschutzgesetzes handelt, hier: in die TA umgesetzte übermaßige Forellen werden eigens und ausschließlich eingekauft, um mit ihnen den Angelteich zu betreiben es werden ausschließlich übermaßige Forellen umgesetzt, obwohl diese sich gerade nur schwer an eine neue Umgebung eingewöhnen können. Während Transport, Zwischenhälterung und Aufenthalt im Angelteich erfolgt keine Fütterung, so dass Fische vergleichsweise leicht gefangen werden können |
“Angelzirkus” | OVG Koblenz | A 10020/96.OVG K 616/95.KO | 28.05.1998 | Der sog. “Angelzirkus” ist mit dem Grundsatz der Fischweidgerechtigkeit nicht zu vereinbaren, hier tritt der Nahrungsmittelerwerb völlig in den Hintergrund, gegen einen “vernünftigen” Grund spricht maßgeblich, dass die Fische sich nach der Entnahme aus dem Hälterbecken bereits im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Betreibers befinden und hier bereits als Lebensmittel “gewonnen” werden können, das erneute Aussetzen und Herausangeln sind mit vermeidbaren Leiden verbunden |
“Angelzirkus” | Nds.OVG | 3 L928/96 | 11.2.1999 | Der Besatz von Angelteichen mit fangfähigen Forellen zum Zweck des sofortigen erneuten Fangs widerspricht der tierschutzgerechten Haltung von Fischen (Quelle: Nds.VBl.1999 Heft12, S. 292) |
Bodenabbau und Folgenutzung | Nds.OVG | 3 L 5104/98 11 A 4613/95 | 14.12.1998 | Das Verbot (im Rahmen einer Planfeststellung zum Bodenabbau) der Freizeit- und Sportfischerei, der berufsmäßigen Fischerei mit der Angel und der sonstigen fischereilichen Nutzung und Hege kann weder auf § 10 Abs.1 Satz 1 NNatSchG noch auf § 12 Abs.1 NNatSchG gestützt werden. |
Fischereiaus- übung in einem NSG | Nds.OVG | 3 K 6973/96 | 24.09.1997 | Das durch NSG-Verordnung ganzjährig ausgesprochene Verbot der Watfischerei wird hier für unzulässig und unverhältnismäßig erklärt, Begründung siehe Urteil |
Fischerhütte, Bauen im Außenbereich | OVG Lüneburg | 1 OVG A 53/80 + 1 OVG A 76/80 2 A 559/78 + 2 A 560/78 | 29. 05. 1981 | Die vorhandene Hütte dient hier keinem berufsmäßgen Binnenfischereibetrieb i.S. von § 35 Abs.1 Nr. 1 iVm § 146 BbauG, weil nicht Fischerei sondern Fischzucht betrieben wird.(nicht wild lebende terie werden angeeignet)...Hütte muß abgerissen werden. |
Fischerhütte, Bauen im Außenbereich | VG Köln OVG Münster | BverwG IV C 19.68 | 14.05.1969 | Leitsätze: Ein Fischereibetrieb ist kein landwirtschaftlicher Betrieb i.S: der §§ 146, 35 Abs. Nr. 1 BbauG Die Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich ist ausschließlich nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 – und damit nach strengeren Maßstäben, als sie für landwirtschaftliche Vorhaben der Nr. 1 a.a.O. gelten, zu beurteilen |
Fischerhütte, Bauen im Außenbereich | BVerwG | 4 C 30.75 | 4.11.1977 | Leitsätze: Die von einem Sportfischerverein betriebene Binnenfischerei fällt nicht unter den Begriff der Landwirtschaft i.S. des § 146 BBauG 1976 Verpflichtet des Landesfischereirecht den Eigentümer eines Baggersees, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden Fischbestand, soweit erforderlich, durch künstlichen Besatz zu erhalten und zu hegen, so kann ein für die Erfüllung dieser Pflicht erforderlicher Schuppen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG im Außenbereich bevorzugt zulässig sein |
Kormoran | VG Würzburg | Nr. W 5 K 99.244 | 17.02.2000 | ..beantragter Abschuß von ....Kormoranen zulässig in einem NSG, Abschuß einzelner K. tangiert hier nicht sichtlich den Schutzzweck d.NSG, dabei unerheblich ob Hobbyfischerei, da auch Freizeitfischerei zur Fischereiwirtschaft gehört |
Mindestwasser- führung in Ausleitungs- strecken bei alten Rechten | VG Minden | 8 K 1387/92 | 5.03.1993 | Vgl. Tenor vom VG Koblenz, 9 K 708/96.KO (14.01.1997) |
Mindestwasser- führung in Ausleitungsstrecken bei alten Rechten | VG Koblenz | 9 K 708/96.KO | 14.01.1997 | Die Festsetzung einer Mindestwassermenge stellt eine nachträgliche Anordnung an ein altes Wasserrecht im Sinne des § 15 Abs. 4 Satz 3 WHG dar. i.S.d § 4 Abs. 2 Ziffer 2a WHG können (auch bei alten Rechten) nachträglich Maßnahmen angeordnet werden, die zum Ausgleich einer auf die Benutzung zurückzuführenden Beeinträchtigung der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers erforderlich sind (z.B. Trockenfallen einer Ausleitungsstrecke) |
Verpflichtung zum Fischwegbau bei Erteilung einer Neubewilligung einer ausgelaufenen genehmigten Benutzung | Bezirksregierung Braunschweig | 502.62011 NOM 3 | 21.1.1985 | “Gem. § 48 Nds.FischG hat derjenige, der Wehre, Schleusen, Dämme oder andere bauliche Anlagen (Sperren), die den Wechsel der Fische verhindern oder erheblich beeinträchtigen, in einem fließenden Gewässer errichtet, auf seine Kosten ausreichende Fischwege anzulegen und zu unterhalten. Diese Vorschrift gilt auch dann, wenn eine genehmigte Benutzung nach Ablauf der Befristung erneut zugelassen wird.” |
Wasserkraft, Fischtreppe | BGH Karlsruhe | III ZR 154/00 | 15.03.2001 | Leitsatz: Gegen den Inhaber einer wasserrechtlichen Bewilligung kann der betroffene Dritte nach WHG § 11 Abs.1 auch dann keinen Anspruch auf Unterlassung geltend machen, wenn nachteilige Wirkungen der bewilligten Gewässerbenutzung bei Erteilung der Bewilligung nicht voraussehbar waren. Dasselbe kann für vom WHG aufrechterhaltene alte Wasserrechte gelten (hier: nach gemeinem Recht und nach preußischem Wasserrecht verliehene Staurechte). Die Änderung des Zwecks einer Benutzung (hier: Umwandlung einer früheren Wassermühle in ein Kleinstwasserkraftwerk) ist von einem nach preußischen Wasserrecht verliehenen oder aufrecht erhaltenen Staurecht nicht mehr gedeckt, wenn die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse oder Belange Dritter dadurch Umfang nachteilig beeinflußt werden. |
Wasserkraft, Fischtreppe | OG Oldenburg | 8 U 77/00 | 8.06.2000 | Das Recht des Fischereipächters stellt ein gegen Beeinträchtigungen geschütztes absolutes Recht i.S. von § 823 Abs.1 BGB dar. Der Fischereipächter kann auch Träger von Schadenersatz- und Abwehransprüchen sein, wenn der Fischbestand geschädigt wird. Das Fischereiausübungsrecht wird dadurch, dass die Wasserkraftanlage ohne Fischweg betrieben wird, geschädigt. |
LSG-Verordnung- Bestimmungen zur Befahrung eines Gewässers mit Kanubooten -Normenkontroll- verfahren- | OVG Lüneburg | 8 KN 38/01 | 13.12.2001 | Der Landkreis hat in der LSG-Verordnung unter § 3 Abs. 1 das Verbot ausgesprochen, Fließgewässer mit Booten und Fahrzeugen aller Art zu befahren. Dagegen wurde geklagt. Das OVG-Urteil hat die Bestimmung (§3 Abs.1) für nichtig erklärt. Begründung: “§ 3 Abs.1 ... verstößt gegen das , weil nicht von vornherein feststeht, dass das Befahren der Fließgewässer mit Booten und Fahrzeugen den Charakter schlechthin verändert oder dem besonderen Schutzzweck der Verordnung generell zuwiderläuft” Das Gericht weist aber auch darauf hin, dass bestimmte Regelungen zum Umfang, Zeitpunkt usw. des Kanusportes durch durch UNB i.R. der LSG-Verordnung erfolgen kann..... |
Widerrufung alter Wasserrechte
Rechtsprechung | OVG Münster | 20 A 2442/92 | 1.9.1994 | Alte Rechte und Befugnisse im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 WHG können widerrufen werden, ..., wenn der Unternehmer die Benutzung drei Jahre ununterbrochen nicht ausgeübt hat (§ 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG) |