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Aquakultur (2)Zu den Handelsbezeichnungen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
Nach dem Fischetikettierungsgesetz muss jeder, der Fische oder bestimmte Fischprodukte zum Verzehr in den Handel bringt, zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angaben (Preis/kg, Haltbarkeitsdatum, etc.) u. a. auch die Ware mit der Handelsbezeichnung der entsprechenden Art versehen: Diese Handelsbezeichnungen (z. B. „Regenbogenforelle“ oder „Wels“) sind für jede Fischart vorgeschrieben und finden sich in einer entsprechenden und bereits mehrfach ergänzten Liste, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Auf der Internetseite des Fischinformationszentrums FIZ kann zu einem wissenschaftlichen Namen die jeweilige deutsche Handelsbezeichnung gesucht werden, bzw. umgekehrt. Die Liste ist zur Zeit auf dem Stand von Juni 2008. Übrigens muss zusätzlich zu den vorstehend genannten Angaben auch die Herkunft der Fische nach ihrer Produktionsart und dem Herkunftsgebiet angegeben werden (z.B.: „aus Aquakultur, Deutschland“).
Hinweise auf die nicht zulässige Vermarktung gentechnisch veränderter Zierfische vom Umweltministerium NRW in 3/07
Hinweise zur Verringerung der Belastung der Gewässer durch die Fischhaltung (R. Rösch, 2.08.2004)...
Broschüre zur Domestikation von Fischen in der Aquakultur (R. Rösch, 18.11.2004)...
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